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Einsatz von Immissions-Wirkungsuntersuchungen mit Bioindikatoren
Bioindikatoren werden bei folgenden Fragestellungen eingesetzt:
- Abgrenzung von belasteten Gebieten und Einteilen der Belastungshöhe, auch in zeitlicher Abhängigkeit
- Überwachung von noch zulässigen Immissionsgrenzwerten
- Optimierung raumbezogener Planungen nach Anforderungen des Immissionsschutzes
- Dokumentation (und Demonstration) von Wirkungen photochemischer Oxidantien
- Prognose von Gefährdungen in der land- und forstwirtschaftlichen sowie gärtnerischen Bodennutzung
- Abschätzung der Schadstoffbelastung des Menschen über die Nahrungskette (Transfer über Nahrungs- und Futterpflanzen)
- Erkennen von Ursachen für Pflanzenschädigungen
- Abschätzung der Gefährdung in naturnahen Ökosystemen
- Ermittlung von Luftqualitätskriterien.
Typische Anwendungsbereiche für Bioindikationsverfahren sind hierbei:
- Feststellen des "Status Quo" der Umweltbelastung
- Dokumentation der Luftbelastung in Städten und Gemeinden (z.B. in regionalen/lokalen Wirkungskatastern)
- Argumentationshilfen für die Bauleitplanung
- Immissions-Wirkungsmessungen im Zuge von Genehmigungsverfahren
- Beweissicherung der Wirkungssituation bei emittierenden Anlagen
- Vorsorge im Rahmen des Umwelthaftungsgesetzes
- Indikation der Luftverschmutzung im Rahmen der LOKALEN AGENDA 21
- Nachweis der Nachhaltigkeit von Umweltschutzmaßnahmen
- Dokumentation von Wechselwirkungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Nachfolgend sehen Sie eine Zusammenstellung der Einsatzmöglichkeiten für Bioindikatoren.
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Aus den Erfahrungen einer Vielzahl von Umweltmonitoring-Programmen folgt, daß Bioindikationsverfahren, wenngleich gesetzlich nicht ein-deutig gefordert, als wirkungsbezogenes Meßinstrument zur Ermittlung der Wirkung anorganischer und organischer Luftverunreinigungen eine sehr sinnvolle und notwendige Ergänzung chemisch-physikalischer Verfahren wie Immissionsmessungen oder Immissionsprognosen dar-stellen.
Bisher jedoch werden diese Möglichkeiten, z.B. bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens und der Erstellung von UVP-Gutachten, immer noch wenig genutzt. Dabei fordert gerade das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18.9.1995 die Ermittlung und Be-wertung der Auswirkungen der geplanten Anlagen auf die Schutzgüter. Damit in der UVP künftig besser ersichtlich ist, welches Bioindikations-verfahren für welche Anlagentypen eingesetzt werden kann, hat der Arbeitskreis Bioindikation der Fachgruppe "Umweltchemie und Ökotoxi-kologie" der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) Empfehlungen erarbeitet. UVP-pflichtigen Anlagen sind hierbei Bioindikationsverfahren zugeordnet, mit denen die aktuelle Belastung durch anlagenrelevante Emissionen ermittelt und die geplanten Anlagen auch nach Inbetrieb-nahme effektiv überwacht werden können.
Sie finden diese ausführliche Zusammenstellung in der Zeitschrift "Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft" unter folgendem Literaturzitat:
Zimmermann, R.-D., R. Debus, J. Franzaring, K.A. Höpker, W. Maier, D. Reiml und M. Finck (1998): Empfehlungen zum Einsatz von Bioindikationsverfahren im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG). Gefahrstoffe – Reinh. Luft 58, Nr. 11/12.
